Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Lieferung neuwertiger Waren durch die Verkäuferfirma

A. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der vom Käufer unterzeichneten Bestellung des Kaufgegenstandes zustande. Eine schriftliche Bestätigung der Annahme durch den Verkäufer ist nicht erforderlich. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, eine etwaige Ablehnung der Bestellung dem Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Das Recht des Käufers zum Widerruf nach den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte und des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften, bleibt unberührt.


B. Kaufpreis

Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe einschließlich der Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt porto- und verpackungsfrei. Die Nachnahmekosten trägt der Käufer.


C. Zahlung / Zahlungsverzug / Abnahmeverweigerung

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar. / Barscheck / EC-Scheck fällig. Der Verkäufer kann, wenn der Käufer mit der Zahlung - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug kommt, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig die bestellte Ware nicht abnimmt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach dem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz, wegen Nichterfüllung, zu verlangen.


D. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der, dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages Zustehenden, Forderung im Eigentum des Verkäufers.


E. Gewährleistung

Im Gewährleistungsfalle ist dem Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach dessen Wahl gestattet. Der Käufer kann seinen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) erst geltend machen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verkäufer fehlgeschlagen ist. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt.


F. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
2. Ist der Käufer Vollkaufmann, so wird für Streitigkeiten aus sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart.


G. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen, sowie sämtliche Nebenabrede.


Garantiebestimmungen

Vorbehaltlich der folgenden aufgeführten Bestimmungen und Ausnahmen garantiert die Firma KRAMMER - VORTECH FORCE Generalimport, dem Erstkäufer (nicht dem Wiederverkauf), dass jedes VORTECH FORCE - Erzeugnis keine Material- und Arbeitsfehler bei normaler Benutzung und Anwendung aufweist, und zwar wie folgt:
a) zwei Jahre ab Kauf durch den Erstkäufer bei Benutzung zu persönlichen, familiären oder hauswirtschaftlichen Zwecken ("Verbraucherzwecke"),
b) zwei Jahre ab Kauf durch den Erstkäufer bei Benutzung zu kommerziellen, beruflichen, mietrechtlichen oder schulischen usw. Zwecken ("kommerzielle Zwecke").

Während der Garantiezeit (=Vollgarantie!) ersetzt die Firma jederzeit jedes schadhafte Teil, das von ihr als schadhaft angesehen wurde. Ein solches Ersatzteil wird durch eine Werksvertretung geliefert. Diese Garantie bezieht sich weder auf Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, Fahrlässigkeit und unsachgemäße Handhabung entstanden sind, noch auf Verschleißteile (wie z.B. Kollektorkohlen, Flachriemen, Papierfiltertüten, Bürstenwalze, Micro- und Allergiefilter, etc.), oder auf VORTECH FORCE - Erzeugnisse die so repariert wurden, dass sie nach Meinung der Firma in ihrer Haltbarkeit oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt wurden, oder in denen Teile verwenden worden sind, die nicht von der Firma genehmigt waren. (Reparaturen nur durch autorisierte VORTECH FORCE - Service- und Garantiebeauftragte genehmigt!)

Die obigen Bestimmungen enthalten die ausschließliche Wiedergutmachung sämtlicher Garantieansprüche oder anderer Ansprüche, die sich auf das beschriebene VORTECH FORCE - Erzeugnis beziehen. Eine andere Garantie besteht nicht. Eingeschlossene Garantien, einschließlich solcher mit Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sind auf (2) Jahre ab Kauf durch den Erstkäufer beschränkt, wenn es sich dabei um VORTECH FORCE - Erzeugnisse handelt, die für Verbraucherzwecke benutzt wurden, auf (2) Jahre ab Kauf durch den Erstkäufer, wenn es sich dabei um VORTECH FORCE - Erzeugnisse handelt, die für kommerzielle Zwecke benutzt wurden. Diese Garantie stellt die ausschließliche Wiedergutmachung dar und jede Haftung für indirekte oder Folgeschäden oder für Nebenkosten ist ausgeschlossen.

Die Firma übernimmt keine weitere Haftung im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Erzeugnisse und gestattet auch keinem anderen, eine solche Haftung zu überehmnen.

Die Garantie ist null und nichtig, wenn
1. der VORTECH FORCE nicht von einem unabhängigen VORTECH FORCE - Vertragshändler, - Gebietshändler oder - Vertreter verkauft wurde, der die Garantiekarte unterzeichnet hat, oder wenn
2. das Firmenschild oder die Seriennummer des VORTECH FORCE entstellt, entfernt oder verändert wurde.